Neuländer See (Baggersee Neuland)
(Hamburg-Harburg)

Zur Verstärkung unserer Kontrollmöglichkeiten am Neuländer See hat die Oberste Fischereibehörde angeboten, uns zukünftig vor Ort zur Einhaltung des Fischereirechtes zu unterstützen. Die Teams der staatl. Fischereiaufsicht haben Zugang zu unserem Gelände durch die Überlassung von Schlüsseln für die Schließanlage und können somit unabhängig von uns agieren.


Feuer anzünden und Zelten (auch das Aufstellen von "Angelzelten") ist verboten.
Der Schilfgürtel darf nicht betreten werden.

An der Badestelle ist das Angeln vom 15.05. bis einschließlich 15.09. nicht gestattet.
Das südliche Ufer darf vom 15.03. bis einschließlich 30.06. nicht betreten und beangelt werden.

Wie alle tieferen, steilufrigen Stillgewässer ist auch der Baggersee Neuland empfindlich gegen Nährstoffzufuhr. Das Anfüttern ist auf minimalen Einsatz zu begrenzen.

Seit der Eröffnung des Wassersport- und Umweltzentrum Neuländer See Ende April 2013 stehen vereinseigene Angelboote zur Verfügung, für deren Nutzung die Bootsangelverordnung gilt (siehe .pdf-Datei unten).
Da die Bootszahl vertraglich festgelegt ist, ist der Einsatz privater Boote nicht gestattet. Der Betrieb von Modellbooten ist untersagt.

Dokumente
PDF   Bootsangelverordnung Baggersee Neuland (07.05.2013)
Dieser Text enthält die für das Angeln vom Boot auf dem Neuländer See geltenden Rahmenbedingungen.

Aus gegebenem Anlass wird hier noch einmal auf das bestehende Befahrverbot der Zuwegung zum WUZ hingewiesen.

Der marode Steg in Höhe 1. Windrad am Wirtschaftsweg Neuländer See ist demontiert und ein neuer erfolgreich von unserem Bootswart Fred Maschinski sowie von seinen Helfern Ronny Rehders und Piet Springer montiert worden. Ebenso hat Fred für die Montage neuer Schlösser am Eingangstor WUZ sowie am Tor beim Steg in Höhe 3. Windrad gesorgt. Für die hervorragende Arbeit dankt der Vorstand allen 3 Akteuren.